
Sanierungspflicht nach Kauf: Was das neue Gebäudeenergiegesetz für Bremer Hausbesitzer bedeutet
Wer in Bremen ein charmantes Altbremer Haus im Viertel oder ein Siedlungshaus in Findorff kauft, erwirbt oft nicht nur ein Stück Stadtgeschichte, sondern auch eine energetische Herausforderung. Mit der jüngsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet, sind auf Immobilienkäufer neue Pflichten zugekommen, die bereits bei der Kaufpreisverhandlung und der Finanzierungsplanung eine zentrale Rolle spielen sollten.
Die Nachrüstpflichten für neue Eigentümer
Grundsätzlich gilt: Wer eine Immobilie kauft, übernimmt die Verantwortung für deren energetischen Standard. Das GEG sieht spezifische Nachrüstpflichten vor, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllt werden müssen. Dies betrifft vor allem drei Bereiche:
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Wenn das Dach nicht gedämmt ist, muss die oberste Geschossdecke zu beheizten Räumen einen Mindestwärmeschutz aufweisen.
- Rohrdämmung: Zugängliche Leitungen für Wärme und Warmwasser in unbeheizten Räumen (z. B. im Keller) müssen gedämmt werden, um Energieverluste zu minimieren.
- Heizungsaustausch: Standard- und Niedertemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel außer Betrieb genommen werden.
Besonderheiten in der Hansestadt Bremen
Bremen hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass bei einem Heizungstausch langfristig auf einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien umgestellt werden muss. Da Bremen aktuell intensiv am Kommunalen Wärmeplan arbeitet, sollten Käufer prüfen, ob ihr Viertel künftig an das Fernwärmenetz angeschlossen wird. In Gebieten wie der Vahr oder Teilen von Schwachhausen könnte dies eine attraktive Alternative zur eigenen Wärmepumpe sein.
Finanzielle Planung und Förderung
Die Kosten für diese Sanierungspflichten können schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Der Vorteil für Käufer in Bremen: Es gibt attraktive Förderprogramme der KfW sowie regionale Zuschüsse durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB) oder die Klimaschutzagentur „energiekonsens“. Eine fundierte Energieberatung vor dem Kauf ist daher unerlässlich, um die tatsächlichen Kosten der „Sanierungspflicht“ realistisch einzupreisen.
Tipps für die Verkaufsstrategie
Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten die energetischen Fakten transparent im Exposé kommunizieren. Käufer hingegen sollten den Sanierungsstau als Verhandlungsargument nutzen. Wir unterstützen Sie dabei, die immobilienwirtschaftlichen Auswirkungen der GEG-Anforderungen für Ihr Objekt in Bremen besser zu verstehen.
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